Oswald Zitzelsberger
Stiftungsratsvorsitzender
Dipl. Kfm. André Zitzelsberger
Stiftungsvorstand
Ursula Zitzelsberger
stellvertr.
Stiftungsvorstand
Rita Ruckdäschel
Stiftungsrat
Falko Gaulke
stellvertr. Stiftungsrats-vorsitzender
Dipl. Kfm. Karl-Heinz Haselbeck
Stiftungsrat
Albert Payer
Stiftungsrat
Auszug aus der Satzung der Oswald Zitzelsberger Kunst- und Kulturstiftung
Stiftungszweck:
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller Zwecke. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen erfüllt:
durch die Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst einschließlich der Förderung kultureller Einrichtungen wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen.
Durch die Erhaltung von Gegenständen von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerischen Nachlässen, Bibliotheken, Archiven sowie anderen vergleichbaren Einrichtungen.
Durch die Erhaltung und Wiederherstellung stiftungseigener oder sonstiger Bau- oder Bodendenkmäler.
Im Rahmen der Maßnahmen nach den Nummern 1 und 2 kann die Stiftung ein im Andreasstadel in Regensburg - Stadtamhof zu errichtendes Künstlerhaus betreiben und unterhalten, wobei es auch zulässig ist, Künstlern kostengünstig oder, falls aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig, unentgeltlich Ateliers, Proben- oder sonstige Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung kann auch weitere solche Einrichtungen schaffen, betreiben und unterhalten.
Im Rahmen von Maßnahmen nach Nummer 2 kann die Stiftung Preise und Stipendien vergeben. Bei der Auswahl der Preisträger oder Stipendiaten hat sich die Stiftungen der Persönlichkeit und den besonderen künstlerischen Fähigkeiten zu orientieren. Damit die Allgemeinheit Kenntnis von der Möglichkeit des Erhalts eines ausgelobten Preises oder Stipendiums erhält, wird die Stiftung die Vergaberichtlinien in geeigneter Weise veröffentlichen.
Im Rahmen der Maßnahmen nach Nummer 2 kann die Stiftung auch eigene Objekte sammeln und in selbst betriebenen Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Der Wirkungskreis der Stiftung beschränkt sich zum überwiegenden Teil auf das Gebiet der Stadt Regensburg.
Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer sonstigen geeigneten öffentlichen Behörde
finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Absatz 2 fördern.